Liebe Engagierte in der Flüchtlingsarbeit in Baden-Württemberg,

in diesem Frühjahr haben sich die kommunalen Landesverbände und die Landesregierung auf einen „Pakt für Integration“ verständigt. Ein zentraler Punkt des Pakts ist die Finanzierung von rund 1.000 Integrationsmanager*innen in den Städten und Gemeinden. Sie sollen die Geflüchteten zwei Jahre lang vor Ort individuell dabei unterstützen, vorhandene Integrationsangebote wahrzunehmen und sich zurechtzufinden. Damit können die Städte und Gemeinden ihr Integrationsmanagement vor Ort selbst organisieren und steuern. Städte und Gemeinden können das Integrationsmanagement aber auch an ihren Landkreis übertragen oder sich mit anderen Kommunen zusammenschließen und ein gemeinsames Integrationsmanagement organisieren. Außerdem kann die Aufgabe des Integrationsmanagements an freie Träger übertragen werden.

Diese Maßnahme bietet unserer Meinung nach viel Potenzial, um die Integrationsarbeit vor Ort zu gestalten. Entscheidend ist allerdings, wie dieses Potenzial genutzt wird. Aus unserer Sicht sind zwei Aspekte sehr wichtig: Zum einen sollte das Integrationsmanagement an freie Träger übertragen werden. Denn: Wenn die Integrationsmanager*innen von der Gemeinde, der Stadt oder dem Landkreis angestellt sind, drohen Interessenskonflikte. Wirklich unabhängig können sie nur sein, wenn sie von freien Trägern angestellt sind. Zum anderen muss darauf geachtet werden, dass die eingestellten Personen einschlägige berufliche Qualifikation auf dem Feld der sozialen Arbeit haben. Das ist nämlich nicht explizit vorgeschrieben. Wir finden es auch wünschenswert, dass einzelne Gemeinden selbst bestimmen, wie die Mittel eingesetzt werden, anstatt die Verantwortung an die Landkreise abzutreten.
Das Ministerium für Soziales und Integration arbeitet zur Zeit an einer Verwaltungsvorschrift für das Abrechnungsverfahren. Die Mittel können erst dann beantragt werden, wenn diese den Gemeinden zur Verfügung gestellt wird.

Daher ist jetzt ein guter Zeitpunkt für die Aktiven der Flüchtlingsarbeit vor Ort, das Gespräch mit Bürgermeister*innen und Gemeinderatsmitgliedern zu suchen, um diese davon zu überzeugen, dass die genannten Punkte bei der Umsetzung vor Ort unbedingt berücksichtigt werden müssen.

Im Anhang finden Sie einige Hintergrundinformationen zum Thema.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung und freundliche Grüße,
Seán McGinley
Geschäftsführer

Downloads (PDF):

FLÜCHTLINGSRAT BADEN-WÜRTTEMBERG e.V.
engagiert für eine menschliche Flüchtlingspolitik

Seán McGinley
Hauptstätter Straße 57, 70178 Stuttgart
Tel.: 0711 – 55 32 83-4 — Fax.: 0711 – 55 32 83-5
E-Mail: mcginley@fluechtlingsrat-bw.de
Web: www.fluechtlingsrat-bw.de

Aktuelle Projekte:
Aktiv für Flüchtlinge – Beratung, Information, Vernetzung und Fortbildung der (ehrenamtlichen) Flüchtlingsarbeit in Baden-Württemberg. Gefördert vom Land Baden-Württemberg.
Welcome – Willkommen in Baden-Württemberg. Gefördert im Rahmen des Asyl-Migration-Integration-Fonds der EU
NIFA- Netzwerk zur Integration von Flüchtlingen in Arbeit – Das Projekt wird im Rahmen des Programms Integrationsrichtlinie Bund durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und den Europäischen Sozialfonds gefördert. (07/2015 – 06/2019)

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